Berlin () – Die SPD-Bundestagsfraktion hält sich einen Gruppenantrag bei der Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen offen. „Ich glaube, man muss politisch immer gucken, wie man wichtige Positionen voranbringt“, sagte die rechtspolitische Sprecherin Sonja Eichwede dem „Tagesspiegel“.
Zuerst will die SPD bei der Abschaffung des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch, der die Strafbarkeit von Abtreibungen regelt, aber auf ihre Koalitionspartner zugehen: „Wir hatten im Koalitionsvertrag die Kommission vereinbart, um aus den Ergebnissen politische Handlungsoptionen abzuleiten. Unsere erste Pflicht als Koalition ist es jetzt, uns gemeinsam mit dem Ergebnis auseinanderzusetzen“, sagte Eichwede.
Die FDP hatte zuvor allerdings schon ablehnend auf ein am Dienstag beschlossenes Positionspaper der SPD-Bundestagsfraktion reagiert. „Wir sollten nicht riskieren, einen stabilen gesellschaftlichen Konsens, der über Jahrzehnte und unterschiedliche Mehrheiten hinweg Bestand hatte, ohne Not aufzugeben“, hatte die zuständige FDP-Politikerin Gyde Jensen dem „Tagesspiegel“ am Dienstag gesagt.
Eichwede kontert: „Wir haben dabei sehr überzeugende und vor allem evidenzbasierte Argumente auf unserer Seite.“ Sie hoffe daher auf Einsicht bei der FDP. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine freiheitsliebende Partei, die auf die freie Entfaltung des Individuums setzt, das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und die Verfassung nicht im Blick hat.“ Dies gelte auch für die Unionsfraktion.
Gleichzeitig signalisierte Eichwede Kompromissbereitschaft – gerade bei der Frage nach der Fristverlängerung für legale Schwangerschaftsabbrüche. „Wir sagen, wie gesagt, nicht zwingend, dass sich die Frist verlängern muss“, sagte Eichwede. „Die jetzige Frist könnte je nach Grundrechtsabwägung auch bestehen bleiben.“ Eine konkrete Frist solle im Austausch mit der Wissenschaft im Gesetzgebungsprozess erarbeitet werden. Eine Legalisierung als solche sei aber in jedem Fall „absolut notwendig“.
Die Rechtspolitikerin sagte: „Unser Vorschlag soll nicht spalten, sondern zusammenführen und Wunden heilen.“ Das geltende Recht sei eine Ungerechtigkeit, die behoben werden müsse. „Die derzeitige Regelung ist im Grunde verfassungswidrig“, so die Sozialdemokratin.
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