Lauterbachs Herzgesetz steht und soll 2025 in Kraft treten

Karl Lauterbach (Archiv)

Berlin () – Schon im dritten Quartal 2025 könnte das neue „Gesundes--Gesetz“ von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Kraft treten. Das berichtet die „Bild am Sonntag“ unter Berufung auf Ministeriumskreise. Demnach haben das Bundeskanzleramt sowie das Wirtschafts- und Finanzministerium dem Entwurf schon zugestimmt.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Herz-Checks für Erwachsene im Alter von 25, 35 und 50 Jahren vor. Außerdem sollen im Kindes- und Jugendalter zwei Untersuchungen etabliert werden, um zum Beispiel auf Fettstoffwechsel- zu untersuchen. Auch zur Rauchentwöhnung und zum Senken des Cholesterinspiegels sollen öfter verschrieben werden können.

Finanziert werden die Leistungen des neuen Gesetzes von den Krankenkassen. Durchgeführt werden die Herz-Checks auch in Apotheken. Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind in die Todesursache Nummer eins. Jährlich sterben hierzulande mehr als 350.000 daran.

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