Lauterbach will "Generalüberholung" der Gesundheitsversorgung

Karl Lauterbach am 22.05.2024

Berlin () – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) einen weiteren Schritt zur grundlegenden Reform der medizinischen Versorgung in . “Unser braucht eine Generalüberholung, um stark zu bleiben”, sagte er am Mittwoch in bei der Vorstellung des Kabinettsbeschlusses. “Parallel zur Krankenhausreform ist die Reform der ambulanten Versorgung deswegen zwingend notwendig.”

Dafür mache die zunächst die der Hausärzte attraktiver, streiche Budgetvorgaben und schaffe die bürokratischen Quartalspauschalen ab, so Lauterbach weiter. Arzttermine zu bekommen, werde für dadurch einfacher, unnötige Arztbesuche fielen weg und lange Wartezeiten in den Praxen würden vermieden. “Wir verbessern außerdem das Angebot an Psychotherapie, insbesondere für und und für besonders schwer erkrankte Patienten”, sagte der Minister.

Ziel des GVSG ist es, dass Patienten leichter Zugang zur Behandlung bekommen. Durch den Wegfall der Budgets werde es für Hausärzte attraktiver, wieder mehr Patienten anzunehmen, heißt es vom Ministerium. Unnötige Quartalsuntersuchungen sollen entfallen und der Zugang zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung verbessert werden. Pflege- und Patientenvertreter bekämen mehr Beteiligungsrechte bei Leistungsentscheidungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

So sieht der Entwurf vor, dass alle Hausarztleistungen einschließlich Hausbesuche künftig ohne Kürzungen vergütet werden. Patienten mit leichten chronischen ohne hohen Betreuungsbedarf müssen nicht mehr jedes Quartal einbestellt werden. Gemeinden und Städten soll es erleichtert werden, kommunale MVZ zu gründen, damit sie die Versorgung vor Ort noch besser mitgestalten können.

Zudem sollen zusätzliche psychotherapeutische und psychiatrische Versorgungsaufträge für vulnerable Patientengruppen geschaffen werden, um ihnen den Zugang zur Versorgung zu erleichtern. Außerdem ist eine separate Bedarfsplanung für sowie Psychotherapeuten vorgesehen, die Kinder- und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln.

Die Beteiligungsrechte der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sollen erweitert und die Entscheidungen des G-BA beschleunigt werden. Die Zusammenarbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft wird gesetzlich festgeschrieben. Zudem sind Service- und Leistungsqualität der Krankenkassen für Versicherte künftig jährlich verpflichtend transparent zu veröffentlichen.

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Bildhinweis: Karl Lauterbach am 22.05.2024

Justin Meier