Was können und dürfen Heilpraktiker und was nicht?

Was können und dürfen Heilpraktiker und was nicht?

Jeder hat wahrscheinlich schon einmal von einem Heilpraktiker gehört. Viele haben aber keine konkrete Vorstellung davon, was ein Heilpraktiker eigentlich alles tun darf und was nicht. Den Beruf gibt es in Deutschland seit den 1930er Jahren, in den letzten beiden Jahrzehnten ist das Interesse an diesem Berufsbild aber immer weiter gewachsen. Was versprechen sich die Menschen von einem Heilpraktiker, was darf dieser und was nicht?

Wie sieht die Ausbildung zum Heilpraktiker aus?

Nach dem Heilpraktikergesetz aus den 1930er Jahren ist der Berufsname Heilpraktiker geschützt. Je nachdem, wie die berufliche Vorbildung aussieht, dauert die Ausbildung zum Heilpraktiker zwischen einem Jahr und 36 Monaten. Die Institutionen, die diese Ausbildung anbieten, sind alle privat, staatliche Schulen gibt es nicht. Angeboten werden ganz unterschiedliche Lehrgänge in Teil- oder Vollzeit, aber auch als Abendkurse. Ein Gehalt gibt es zwar nicht, dafür fallen aber Kosten an. Zwischen 2000 und 11.000 Euro, je nach Länge, kann eine solche Ausbildung kosten. Jeder, der als Heilpraktiker arbeiten will, muss eine Prüfung ablegen, die aus zwei Teilen besteht. Im schriftlichen Teil müssen mindestens 75 Prozent der 60 Fragen richtig beantwortet werden, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden.

Was darf ein Heilpraktiker?

Wie die Heilpraktikerin Sokolova aus Hamburg, arbeitet die Mehrzahl der Naturheilpraktiker in einer eigenen Praxis. Dort werden Untersuchungen durchgeführt und individuelle Therapien zusammen mit dem Patienten ausgearbeitet.

Zu diesen Therapien gehören:

  • Blutegeltherapie
  • Aromatherapie
  • Chiropraktik
  • Physiotherapie
  • Akupunktur
  • Osteopathie
  • Homöopathie

Viele Heilpraktiker spezialisieren sich auch auf ein bestimmtes Gebiet und bilden sich regelmäßig weiter. Zu den Grundlagen einer Untersuchung gehört, wie bei einem Arzt, eine gründliche Anamnese, also die Krankheitsgeschichte des Patienten. Da viele Menschen den Heilpraktiker wählen, weil sie der Naturheilkunde vertrauen, sollte jeder Heilpraktiker gute Kenntnisse in der Homöopathie haben.

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Was ist einem Heilpraktiker nicht erlaubt?

Der Umgang mit Arzneimitteln ist Heilpraktikern grundsätzlich untersagt. Dies gilt vor allem für verschreibungspflichtige Medikamente oder Betäubungsmittel. Geburtshilfe ist ebenfalls verboten, ausgenommen davon sind nur Notfälle. Der Heilpraktiker darf Frauen in der Schwangerschaft beraten, ein Abbruch der Schwangerschaft ist jedoch ebenso verboten wie die Konfliktberatung. Untersagt ist auch der Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie das Röntgen, auch darf ein Heilpraktiker keine medizinischen Gutachten erstellen und keinen Totenschein ausfüllen. Zudem dürfen sie schwere Krankheiten nicht behandeln, wie beispielsweise Masern, Diphtherie oder eine akute Virushepatitis. Untersagt ist ihnen auch die Behandlung der Zähne. Handelt es sich um chronische Erkrankungen, dann ist es immer besser, vor dem Besuch eines Heilpraktikers mit einem Schulmediziner zu sprechen. So kann etwa eine Blutegeltherapie bei Menschen, die unter Arthrose leiden, durchaus erfolgreich von einem Heilpraktiker behandelt werden.

Fazit

Vielfach lassen sich die Behandlungen bei einem Arzt und bei einem Heilpraktiker gut miteinander kombinieren. Grundsätzlich gilt, dass bei schweren Krankheiten, wie Krebs, der Arzt immer der erste Ansprechpartner sein sollte. Der Heilpraktiker kann hingegen die Therapie gegen die Krankheit begleiten. Er kann natürliche Mittel verordnen, die beispielsweise die Übelkeit während einer Chemotherapie lindern. Wer auf der Suche nach einem pflanzlichen Mittel gegen Kopfschmerzen ist, kann einen Heilpraktiker fragen. Bei Rückenschmerzen hat sich Akupunktur bewährt, die viele Heilpraktiker anbieten. Alle, die statt chemischer lieber pflanzliche Mittel nehmen möchten, sind bei einem Heilpraktiker immer richtig.

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Ulrike Dietz