Schöne und gepflegte Zähne sind das Aushängeschild eines Menschen. Schiefe oder verfaulte Zähne, gelblich oder abgebrochen, wirken auf andere Menschen abweisend und unsympathischen. Ein strahlend weißes Lächeln hingegen öffnet Tür und Tor beim Gegenüber und wirkt sympathisch.
Der Grundstein für ein schönes Lächeln bei Erwachsenen wird in der Kinder- und Jugendzeit gelegt. Eine schlechte Zahngesundheit in jungen Jahren lässt sich im weiteren Lebensverlauf nur mit hohem finanziellen Aufwand beheben. Der Kieferorthopädie bei Kindern kommt einer hohen Bedeutung zu.
Früh übt sich ein schönes Lächeln
Kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Immer mehr Eltern sind sich der Verantwortung für ihren Nachwuchs bewusst. Der richtige Zeitpunkt für den Beginn der Behandlung zu finden, ist Aufgabe eines kompetenten Kieferorthopäden.
Ein zu früher Beginn ist nicht ratsam. Der Kiefer und damit auch die Zahnstellung verändert sich in den ersten zwei Lebensjahrzehnten. Schiefe Zähne bei Vorschulkindern sollten daher noch nicht behandelt werden. Gleichzeitig ist es zu vermeiden, zu spät mit der kieferorthopädischen Behandlung zu starten. Das natürliche Wachstum des Kiefers wird für die Behandlung genutzt. Krankenkassen empfehlen den Beginn der Behandlung um das zehnte Lebensjahr.
Frühe Behandlungen beugen vor
Empfohlen ist ein Beginn der regulären kieferorthopädischen Behandlung im Alter um zehn Jahre. In dieser Phase setzt der Zahnwechsel ein. Doch schon viele Jahre zuvor sind zahnärztliche Untersuchungen wichtig.
Die Frühbehandlung ist bereits ab dem dritten Lebensjahr empfohlen mit dem Milchgebiss. Mit minimal-invasiven Maßnahmen kann ein erfahrener Kieferorthopäde Fehlstellungen vorbeugen. Schnuller oder Lutschen sollte dem Nachwuchs zu Beginn der ersten Behandlung bereits abgewöhnt sein. Nuckeln fördern die Fehlstellung des Kiefers enorm. Bis zum Beginn der regulären kieferorthopädischen Behandlung ist eine durchgehende ärztliche Begleitung ratsam. Nur so lässt sich rechtzeitig vorbeugen.
Kassenleistung Kieferorthopädie
Zahnbehandlungen bei Erwachsenen sind teuer und oftmals nur mit einer Zahnzusatzversicherung zu finanzieren. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre genießen einen vollen Anspruch auf Übernahme aller Kosten für kieferorthopädische Behandlung. Das gilt jedoch nur bei schwerwiegenden Fehlstellungen des Kiefers. Eine Einordnung des Mediziners in die Schweregrade von KIG 3-5 ist notwendig. Bei einem Schweregrad von KIG 1 und 2 müssen Eltern die Behandlung selbst zahlen.
Erfahrene Kieferorthopäden in Frankfurt und anderen Städten haben die Pflicht, Eltern über die Möglichkeiten der kostenlosen Behandlungsoptionen zu informieren. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass zusätzliche Privatleistungen extra zu vereinbaren sind. Anspruch auf kostenlose Leistungen umfassen etwa Zahnspangen für gesetzlich Versicherte bis 18 Jahre.
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